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Gebühren und Mitgliedsbeiträge:
| Aufnahmegebühr |
€ |
220,00 |
einmalig |
Mitgliedsbeitrag Vollmitglied |
€ |
160,00 |
jährlich |
Mitgliedsbeitrag Aeroclub |
€ |
52,50 |
jährlich |
Mitgliedsbeitrag Kurzmitglied Ausbildung |
€ |
145,00 |
gültig für 3 Monate |
Mitgliedsbeitrag unterstützendes Mitglied |
€ |
40,00 |
jährlich |
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Neumitglieder sind verpflichtet, vor Beginn der Schulungstätigkeit eine a-Kontozahlung in der Höhe von € 2.000,00 für PPL und
€ 1.000,00 für Segelflug auf das Konto des SFC - Ried zu überweisen. Mit der Schulung kann erst nach Vorliegen der Einzahlungsbestätigung
begonnen werden. Wird ein Einziehungsauftrag unterfertigt, so reduziert sich die a-Kontozahlung für PPL auf €
1.000,00 (Überweisung), für Segelflug auf € 500,00 (Überweisung). Die monatlichen Fluggebühren werden dann automatisch
von Ihrem Konto abgebucht.
Vollmitglied:
Vollmitglieder (ordentliche Mitglieder) beteiligen sich voll an der Vereinsarbeit und haben auch volles
Benützungsrecht der Vereinseinrichtungen. Es sind dies in erster Linie Personen, die den Flugsport
ausüben bzw. sich in einer flugsportlichen Ausbildung befinden. Die Mitgliedschaft ist generell das
erste Jahr ab Vorstandsbeschluss der Aufnahme probeweise und kann ohne Angabe von Gründen in
dieser Zeit vom Vorstand wieder aufgelöst werden.
Das Vollmitglied verpflichtet sich zur Leistung von 50 Arbeitsstunden pro Jahr, die im Arbeitsbuch am
Flugplatz einzutragen sind und von einem Vorstandsmitglied oder einem vom Vorstand Beauftragten
zu bestätigen sind. Das Vollmitglied erklärt sich bereit, dass im Falle einer Nichtleistung dieser Arbeitsstunden
die verbleibenden Restarbeitsstunden zu einem Stundenpreis von € 8,00 am Jahresende
zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag an den Verein zu zahlen sind. Die Vorschreibung hierfür erfolgt vom
Kassier des Vereins. Im Jahr während der flugsportlichen Ausbildung sind keine Arbeitsstunden zu
leisten (d.h. Eintrittsdatum plus 12 Monate). Generell kann jedes Mitglied bei triftigen Gründen beim
Vorstand einen Antrag auf Reduzierung oder Befreiung der Arbeitsstunden einbringen (z.B. bei Krankheit
oder einem Auslandsjahr).
Die Mitgliedschaft kann bis zum 30.September durch eine schriftliche Meldung an den Vereinsvorstand
gelöst werden und endet dann mit 31. Dezember. Bereits bezahlte Beiträge werden hierbei nicht refundiert,
nicht geleistete Arbeitszeiten sind noch zu bezahlen.
Kurzmitglied Ausbildung:
Diese Mitgliedschaft ist auf die Dauer der Ausbildung (max. 3 Monate) beschränkt und ermöglicht das
Nutzen der Vereinseinrichtungen während dieser Zeit. Für diese Form der Mitgliedschaft ist keine Aufnahmegebühr
zu entrichten. Es dürfen während dieser Zeit lediglich Schulflugzeuge unter Aufsicht
eines Fluglehrers benutzt werden. Die Kurzmitgliedschaft erlischt nach 3 Monaten automatisch.
Unterstützende (Außerordentliche)
Mitglieder:
Diese fördern
den Verein in ideeller und/oder materieller Hinsicht. Dies sind unterstützende
Mitglieder, physische oder juristische Personen, die dem Verein eine
einmalige oder laufende Unterstützung
gewähren. Als unterstützendes Mitglied entfällt die Verpflichtung
zur Ableistung der vorgeschriebenen Arbeitszeit. Das unterstützende
Mitglied kann Vereinsflugzeuge nicht als verantwortlicher Pilot alleine
und nur zu den allgemein gültigen Flugzeugtarifen benutzen.
Mitglied Aeroclub:
Die Mitgliedschaft beim österreichischen Aeroclub ist vor allem für jene Piloten interessant, die eventuell
sportliche Ambitionen besitzen, da diese Mitgliedschaft für die Ausstellung einer so genannten
„Sportlizenz“ erforderlich ist, die die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben ermöglicht.
Ferner ist jedes Mitglied des Aeroclubs automatisch während der Ausübung des Flugsports
unfallversichert. Weiters erhält das Aeroclubmitglied eine Informationszeitung über den Flugsport.
Standardmäßig wird jedes Mitglied auch beim Aeroclub angemeldet. Sollte das jemand nicht wollen,
bitte extra anführen.
Selbstbehalt:
Im Falle einer Beschädigung des Fluggerätes sind,
wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt, folgende Selbstbehalte zu bezahlen.
Sollte der Pilot durch Fahrlässigkeit die Beschädigung verursacht
haben, so muss er für den gesamten Schaden aufkommen:
| Segelflugzeuge und Motorsegler: |
Segelflugzeuge K8 |
€ 370,00 |
Segelflugzeuge LS4, Twin |
€ 510,00 |
Motorsegler DG 1000T |
€ 1.170,00 |
Motorsegler ASH 26E |
€ 1.170,00 |
| Motorsegler OE-9164 |
€ 510,00 |
| Motorsegler OE-9432 |
€ 730,00 |
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| Motorflugzeuge: |
OE-ATX C 150 |
€ 730,00 |
OE-CEM DV 20
|
€ 730,00 |
OE-DSR DA 40-180
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€ 1.090,00 |
OE-KSM PA 28
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€ 1.090,00 |
| OE-DIV C 182 |
€ 1.090,00 |
| OE-KMX BE 33 |
€ 3.640,00 |
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