Informationen
und Kosten

Antragsformular

Aufnahmeantrag-Download

 

 

Mitgliedschaft
  Informationen und Kosten

Gebühren und Mitgliedsbeiträge:

Aufnahmegebühr 220,00 einmalig

Mitgliedsbeitrag Vollmitglied

160,00

jährlich

Mitgliedsbeitrag Aeroclub

52,50

jährlich

Mitgliedsbeitrag Kurzmitglied Ausbildung

145,00

gültig für 3 Monate

Mitgliedsbeitrag unterstützendes Mitglied

40,00

jährlich

Neumitglieder sind verpflichtet, vor Beginn der Schulungstätigkeit eine a-Kontozahlung in der Höhe von € 2.000,00 für PPL und € 1.000,00 für Segelflug auf das Konto des SFC - Ried zu überweisen. Mit der Schulung kann erst nach Vorliegen der Einzahlungsbestätigung begonnen werden. Wird ein Einziehungsauftrag unterfertigt, so reduziert sich die a-Kontozahlung für PPL auf € 1.000,00 (Überweisung), für Segelflug auf € 500,00 (Überweisung). Die monatlichen Fluggebühren werden dann automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Vollmitglied:
Vollmitglieder (ordentliche Mitglieder) beteiligen sich voll an der Vereinsarbeit und haben auch volles Benützungsrecht der Vereinseinrichtungen. Es sind dies in erster Linie Personen, die den Flugsport ausüben bzw. sich in einer flugsportlichen Ausbildung befinden. Die Mitgliedschaft ist generell das erste Jahr ab Vorstandsbeschluss der Aufnahme probeweise und kann ohne Angabe von Gründen in dieser Zeit vom Vorstand wieder aufgelöst werden.
Das Vollmitglied verpflichtet sich zur Leistung von 50 Arbeitsstunden pro Jahr, die im Arbeitsbuch am Flugplatz einzutragen sind und von einem Vorstandsmitglied oder einem vom Vorstand Beauftragten zu bestätigen sind. Das Vollmitglied erklärt sich bereit, dass im Falle einer Nichtleistung dieser Arbeitsstunden die verbleibenden Restarbeitsstunden zu einem Stundenpreis von € 8,00 am Jahresende zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag an den Verein zu zahlen sind. Die Vorschreibung hierfür erfolgt vom Kassier des Vereins. Im Jahr während der flugsportlichen Ausbildung sind keine Arbeitsstunden zu leisten (d.h. Eintrittsdatum plus 12 Monate). Generell kann jedes Mitglied bei triftigen Gründen beim Vorstand einen Antrag auf Reduzierung oder Befreiung der Arbeitsstunden einbringen (z.B. bei Krankheit oder einem Auslandsjahr).
Die Mitgliedschaft kann bis zum 30.September durch eine schriftliche Meldung an den Vereinsvorstand gelöst werden und endet dann mit 31. Dezember. Bereits bezahlte Beiträge werden hierbei nicht refundiert, nicht geleistete Arbeitszeiten sind noch zu bezahlen.

Kurzmitglied Ausbildung:
Diese Mitgliedschaft ist auf die Dauer der Ausbildung (max. 3 Monate) beschränkt und ermöglicht das Nutzen der Vereinseinrichtungen während dieser Zeit. Für diese Form der Mitgliedschaft ist keine Aufnahmegebühr zu entrichten. Es dürfen während dieser Zeit lediglich Schulflugzeuge unter Aufsicht eines Fluglehrers benutzt werden. Die Kurzmitgliedschaft erlischt nach 3 Monaten automatisch.

Unterstützende (Außerordentliche) Mitglieder:
Diese fördern den Verein in ideeller und/oder materieller Hinsicht. Dies sind unterstützende Mitglieder, physische oder juristische Personen, die dem Verein eine einmalige oder laufende Unterstützung gewähren. Als unterstützendes Mitglied entfällt die Verpflichtung zur Ableistung der vorgeschriebenen Arbeitszeit. Das unterstützende Mitglied kann Vereinsflugzeuge nicht als verantwortlicher Pilot alleine und nur zu den allgemein gültigen Flugzeugtarifen benutzen.

Mitglied Aeroclub:
Die Mitgliedschaft beim österreichischen Aeroclub ist vor allem für jene Piloten interessant, die eventuell sportliche Ambitionen besitzen, da diese Mitgliedschaft für die Ausstellung einer so genannten „Sportlizenz“ erforderlich ist, die die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben ermöglicht. Ferner ist jedes Mitglied des Aeroclubs automatisch während der Ausübung des Flugsports unfallversichert. Weiters erhält das Aeroclubmitglied eine Informationszeitung über den Flugsport. Standardmäßig wird jedes Mitglied auch beim Aeroclub angemeldet. Sollte das jemand nicht wollen, bitte extra anführen.

Selbstbehalt:
Im Falle einer Beschädigung des Fluggerätes sind, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt, folgende Selbstbehalte zu bezahlen. Sollte der Pilot durch Fahrlässigkeit die Beschädigung verursacht haben, so muss er für den gesamten Schaden aufkommen:

Segelflugzeuge und Motorsegler:

Segelflugzeuge K8

€ 370,00

Segelflugzeuge LS4, Twin

€ 510,00

Motorsegler DG 1000T

€ 1.170,00

Motorsegler ASH 26E

€ 1.170,00

Motorsegler OE-9164 € 510,00
Motorsegler OE-9432 € 730,00

Motorflugzeuge:

OE-ATX C 150

€ 730,00

OE-CEM DV 20

€ 730,00

OE-DSR DA 40-180

€ 1.090,00

OE-KSM PA 28

€ 1.090,00

OE-DIV C 182 € 1.090,00
OE-KMX BE 33 € 3.640,00