Flugplatz Ried-Kirchheim

Funkausbildung

Kommunikation ist in der von immer mehr Flugbewegungen geprägten Luftfahrt des 21. Jahrhunderts eine der wichtigsten Sicherheitsfaktoren. Vor 30 bis 40 Jahren galt ein Funkgerät in der Sportfliegerei noch als übertriebener Luxus. Heute ist das Funkgerät eines der wichtigsten Bordgeräte. Um sicher zu kommunizieren, muss der Flugfunk prägnant und nach vorgeschriebenen Phraseologien und Verfahren durchgeführt werden.

Je nach Qualifikationsbedarf gibt es dafür unterschiedliche Funklizenzen zu erwerben. Für den Motorflugschein ist ein solches Flugfunkzeugnis obligat, es wird bereits zu Beginn der Ausbildung erworben. Der Kurs findet ebenfalls in Kirchheim statt und dauert ca. 2 bis 3 Monate. Da der Flugfunk fast immer in englischer Sprache durchgeführt wird, gibt es in Vorbereitung darauf eigens organisierte Sprachkurse in Englisch.

Dies Ausbildung im Detail:

1. Über die Ausbildung

Grundlegendes Ziel des Funkerkurses ist es, Sie auf die Funksprechprüfung vorzubereiten. Die theoretischen und praktischen Kursinhalte sind auf die Anforderungen, die die Prüfung an Sie stellt, zugeschnitten. Darüber hinaus versuchen wir aber auch immer Bezug zur Praxis zu nehmen und Hintergrundwissen zu vermitteln; unter anderem wird das Fach „praktische Fertigkeiten“ durch ein eLearning mit Namen „Radiocheck“ gestützt. Somit können und sollen Sie auch eigenständig lernen.

Egal ob schon stolzer Besitzer eines Flugscheines oder als Auftakt Ihrer fliegerischen Laufbahn brauchen Sie keine besonderen Voraussetzungen um mit der Ausbildung zum Funkerkurs zu beginnen.

2. Der Lehrplan

Wie die Funksprechprüfung ist auch der Lehrplan in mehrere theoretische und einen praktischen Teil gegliedert.

1) theoretische Teile:

  • Technik: Kenntnisse über Funktionsweise von Funkgeräten und Funknavigationseinrichtungen, Eigenschaften von elektromagnetischen Wellen sowie praktische Kenntnisse in der Benützung von Funkgeräten
  • Recht: kurze Einführung in das Telekommunikationsgesetz, das Funkerzeugnisgesetz und die entsprechenden internationalen Bestimmungen
  • Sonderbestimmungen: Unterricht über die theoretischen Grundlagen des praktischen Funksprechens gemäß "AIC B - Funksprechverfahren" und grundlegende Bestimmungen in der Luftfahrt
  • Notamübersetzungen: Im vorhinein bekannte englische Texte müssen im Zuge der Prüfung ins Deutsche übersetzt werden. Dieser Teil der Ausbildung ist sehr lernintensiv; der Unterricht kann hier nur Hilfestellung geben, die Lernarbeit kann Ihnen dabei aber keiner ersparen.

2) praktischer Teil:

Hier wird der Flugfunk in Form von praktischen Beispielen simuliert.

Sie als Schüler sprechen als Pilot eines gedachten Fluges mit dem Lehrer, der hier die Bodenstelle darstellt. Wie bei einem realen Flug holen Sie Freigaben zum Starten und Landen ein, erhalten Wettermeldungen bei "Wien Information" und "durchspielen" so jeden Teil eines Fluges.

Die praktischen Übungen finden einerseits per Meeting Tools (z.B. Webex, Teams) statt und andererseits, insbesondere zeitnah vor der Prüfung, mit einem Schulungs-Funkgerät im Schulungsraum am Flugplatz Kirchheim.

Dieser Teil des Kurses ist der zeitintensivste, er soll Sie nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf die reale Welt vorbereiten.

3. Welche Berechtigungen kann ich erwerben?

Es gibt drei Arten von Funkerzeugnissen:

  • AFZ (= Allgemeines Funker Zeugnis)
    berechtigt zum Sprechfunkdienst in deutscher und englischer Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen.
    Das AFZ beinhaltet VFR- und IFR-Phrasologie und ist unverzichtbar für diejenigen, die in weiterer Folge eine Instrumentenfluglizenz anstreben. Dieses Zeugnis ist international uneingeschränkt anerkannt und setzt gute Englischkenntnisse voraus.
  • EFZ (= Eingeschränktes Funker Zeugnis)
    berechtigt zum Sprechfunkdienst in deutscher und englischer Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen mit fix rastbarer Frequenzeinstellung.
    Das EFZ beinhaltet ausschließlich VFR-Phrasologie und stellt das prinzipielle Ziel für jeden Sichtflugpiloten dar. Es reicht auch für Sichtflüge ins Ausland vollkommen aus. An die Englischkenntnisse werden nicht so hohe Ansprüche wie beim AFZ gestellt.
  • BFZ (= Binnen Funker Zeugnis)
    berechtigt zum Sprechfunkdienst in deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen mit fix rastbarer Frequenzeinstellung.
    Das BFZ ist nur für Inlandsflüge "tauglich". Englischkenntnisse sind nicht erforderlich.

4. Die Prüfung

Die Prüfungen hält die Fernmeldebehöre ab. Zu Kursbeginn erhalten Sie ein Anmeldeformular.

Gemeinsam mit

  • 2 Passbildern (Original)
  • Meldebestätigung (nicht älter als 2 Monate)
  • Geburtsurkunde (Original)

wird dieses an die Behörde geschickt.

Spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin wird Ihnen Ort (normalerweise in Linz) und Zeitpunkt der Prüfung schriftlich mitgeteilt.

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile:

1) praktische Fertigkeiten

  • Funksprechen in Form eines praktischen Beispiels
  • Notamübersetzung vom Englischen ins Deutsche (nur EFZ und AFZ)
  • Multiple-choice-test "Sonderbestimmungen"

2) theoretisches Wissen

  • Multiple-choice-test "Technik"
  • Multiple-choice-test "Recht"

5. Kursdauer

Die Kursdauer beträgt 2-3 Monate.

Weitere Informationen

  •  Funklehrer
  • Nächster Kursstart

    Einführungsnachmittag
    Herbst 2023

    Kursbeginn
    Herbst 2023

    Kontakt Funkkurs